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Beitragsordnung "Hohe Schrecke –Alter Wald mit Zukunft" e. V.

Beitragsordnung „Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft“ e. V.

Jedes Mitglied entrichtet einen Jahresbeitrag, der in einer Rate zum 01. März des laufenden Jahres auf das Konto des Vereins nach Aufforderung einzuzahlen ist. Neumitglieder zahlen den Jahresbeitrag zum ersten Tag des folgenden Monats ihres Eintritts in den Verein. Erfolgt ein Beitritt nach dem 1. Juli des laufenden Jahres, verringert sich der Jahresbeitrag um 50%.

1. Die Beitragshöhe beträgt für:

a)

natürliche Personen

20,00 €

b)

Vereine, Verbände (ausgenommen h)

50,00 €

c)

juristische Personen und Unternehmen

50,00 €

d)

Städte und Gemeinden

  2,00 € je Einwohner

e)

Stadt-/Ortsteile von Kommunen, die unmittelbar an das Waldgebiet Hohe Schrecke grenzen

  2,00 € je Einwohner

f)

Landkreise, deren zugehörige Anrainergemeinden des Waldgebietes Hohe Schrecke eine Fläche von kleiner gleich 7.000 ha haben

1.000,00 €

g)

Landkreise, deren zugehörige Anrainergemeinden des Waldgebietes Hohe Schrecke eine Fläche von mehr als 7.000 ha haben

3.000,00 €

h)

Überregional tätige Naturschutzverbände

500,00 €

2. Hat eine Stadt oder Gemeinde diese Aufgabe an eine Verwaltungsgemeinschaft (VG) oder Kommunale Arbeitsgemeinschaft (KAG) übertragen, so ist diese auch nach dem kommunalen Beitragsschlüssel (2,00 € pro Einwohner) beitragspflichtig.

3. Grundlage für die Beitragsberechnung der Städte und Gemeinden ist der 31.12. des Vorvorjahres.

4. Grundlage für die Beitragsberechnung der Landkreise ist der 31.12. des Vorjahres

5. Die Mittel werden für die satzungsgemäßen Ziele, Zwecke und Aufgaben sowie auf die Art und Weise verwendet, wie sie in der Satzung und in den der Satzung beizufügenden Geschäftsordnungen festgelegt ist.

6. Umlagen und Sachleistungen, z.B. für Projekte können nach Beschluss der Mitgliederversammlung von den Mitgliedern erhoben werden.

7. Die vorliegende Beitragsordnung wurde am 09.07.2012 auf der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen und zuletzt am 13.2.2017 geändert.

Die Beitragsordnung tritt rückwirkend ab dem 1.1.2017 in Kraft.

Braunsroda, den 13.2.2017

Dagmar Dittmer, Vorsitzende

 
Projekt Hängebrücke

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