Geschäftsordnung des Projektbeirates des Vereins "Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft" e.V.
1. Zuständigkeit
Die Mitglieder des Projektbeirates des Vereins "Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft" e.V. werden nach einem Vorschlag des Vereinsvorstandes an die Mitgliederversammlung von dieser gewählt. Der Projektbeirat unterstützt und berät den Vorstand weisungsungebunden. Die Zuständigkeit des Projektbeirates richtet sich im übrigen nach der Vereinssatzung.
2. Mitgliedschaft
Die Mitgliederversammlung wählt natürliche oder juristische Personen des Vereins "Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft" e.V. als Mitglieder des Projektbeirates für die Dauer von 4 Jahren. Die Mitgliedschaft im Projektbeirat erlischt durch Tod oder Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder endet durch Verzichtserklärung des Projektbeiratsmitglieds. Gewählte Projektbeiratsmitglieder können durch die Mitgliederversammlung oder durch einstimmigen Beschluss der anwesenden Projektbeiratsmitglieder mit Zustimmung des Vereinsvorsitzenden abberufen werden.
Sofern der Vereinsvorstand einen Geschäftsbesorger beruft, gehört der Geschäftsbesorger dem Projektbeirat als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an.
3. Vorsitz
Der Vorsitzende des Projektbeirates und sein Stellvertreter werden von den Projektbeiratsmitgliedern mit einfacher Mehrheit der anwesenden Projektbeiratsmitglieder gewählt. Dem Projektbeiratsvorsitzenden und in seiner Vertretung dem stellvertretenden Projektbeiratsvorsitzenden obliegen folgende Aufgaben:
- Entwurf und Versendung einer Einladung mit Tagesordnung zu den Projektbeiratssitzungen,
- Erstellung der Sitzungsunterlagen, Protokollerstellung,
- Gesprächsleitung in den Projektbeiratssitzungen.
Die Aufgaben können an den Geschäftsbesorger des Vereins übertragen werden.
Zudem steht dem Projektbeiratsvorsitzenden und in seiner Vertretung dem stellvertretenden Projektbeiratsvorsitzenden das Recht zu, auf ordentlichen Mitgliederversammlungen des Vereins "Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft" e.V. Sachberichte über die Vereinsarbeit abzugeben.
Der Projektbeiratsvorsitzende und sein Stellvertreter können von den Projektbeiratsmitgliedern abberufen werden, wenn mindestens 2/3 der anwesenden Projektbeiratsmitglieder der Abberufung zustimmen.
4. Arbeitsweise
a. Projektbeiratssitzungen
Der Projektbeirat tagt mindestens einmal im Kalenderjahr. Je nach Arbeitsbedarf kann der Projektbeirat in kürzeren Abständen tagen. Einladungen, Tagesordnung und Sitzungsunterlagen werden den Mitgliedern zwei Wochen vor dem SitzungsterDer Projektbeirat tagt nicht öffentlich. über alle Sitzungen sind Ergebnisniederschriften zu fertigen.
b. Arbeitsinhalte
Die inhaltliche Arbeit des Projektbeirates ist auf die Förderung des Vereinszwecks und der Vereinsziele ausgerichtet. Der Projektbeirat stellt das Entscheidungsgremium hin- sichtlich vorliegender Projektanträge dar. Im Rahmen dessen stimmt er inhaltlich über vorliegende Projektanträge ab.
Zur Vorbereitung der Tätigkeit des Projektbeirates prüft der Geschäftsbesorger die Förderfähig- und -würdigkeit eingehender Projektanträge.
Darüber hinaus soll der Projektbeirat den Vorstand beraten und bei Entscheidungsfindungen unterstützen. Soweit möglich soll der Projektbeirat den Vorstand auf sich abzeichnende Entwicklungen aufmerksam machen und die Durchführung geeigneter Maßnahmen anregen.
5. Beschlussfassung
Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Projektbeiratsmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Projektbeiratsvorsitzenden. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des Projektbeirates anwesend sind.
An Beschlussfassungen des Projektbeirates können befangene Mitglieder des Projektbeirates nicht teilnehmen (Ausschluss von der Abstimmung). Die Mitglieder sind verpflichtet, eine Befangenheit gegenüber der/dem Projektbeiratsvorsitzenden/m anzuzeigen. Eine Befangenheit von kommunalen Vertretern (Bürgermeister, Landrat) liegt vor, wenn das Projekt mit einem unmittelbaren Vor- oder Nachteil für die von ihm vertretene Gebietskörperschaft oder öffentliche Stelle verbunden ist. über die Befangenheit eines Projektbeiratsmitglieds entscheidet im Zweifelsfall der Projektbeirat mit einfacher Mehrheit.
Für den Fall einer Beschlussunfähigkeit, die nicht auf Befangenheit der Mehrheit der Mitglieder beruht, können in der Sitzung ein "Vorbehaltsbeschluss" der anwesenden Mitglieder gefasst und die Voten der fehlenden Stimmberechtigten nachträglich schriftlich oder per E-Mail eingeholt werden. Dabei ist es auch zulässig, nach angemessener Verschweigefrist (in der Regel ein Monat, in Ausnahmefällen auch zwei Wochen) Zustimmung zu unterstellen, wenn darauf vorher hingewiesen wurde.
6. Vertretungsregelungen
Im Falle einer Verhinderung von Mitgliedern und deren benannten Stellvertretern kann eine einzelfallbezogene, schriftliche (oder per E-Mail) übertragung des Stimm- rechtes auf ein anderes Mitglied erfolgen. Der Nachweis ist in der Sitzung zu bringen. Alternativ können im Bedarfsfall nachträglich schriftlich oder per E-Mail Voten eingeholt werden.
Die Geschäftsordnung tritt rückwirkend ab dem 01.01.2013 in Kraft.min zugestellt.
Nächste Termine
- 13.10. 09:00 bis 14:00 Uhr Auf historischen Spuren um Beichlingen
- 26.10. 10:00 bis 14:00 UhrZeit der Ruhe Kraft der Natur - Die Natur als "Lebewesen" betrachten
- 03.11. 10:00 bis 17:00 UhrEin ganzer Tag für mich
- 07.12. 08:30 bis 15:30 UhrNikolauswanderung von Beichlingen nach Braunsroda