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Werden Sie Hohe-Schrecke-Gastgeber

Das Konzept

Unter dem Motto "Gemeinsam sind wir stark" geht es bei der Gastgebervereinigung darum, gemeinsam die Hohe Schrecke touristisch voranzubringen. Statt jeder für sich, macht die Fülle des Netzwerkes das Angebot in der Region für den Gast greifbar. Dabei geht es auch um ein aktives Bekenntnis zur Region unter anderem durch den Einsatz von regionalen Produkten in der Gastronomie. Über allem steht der Qualitätsgedanke - damit zufriedene Gäste die Region auch weiterempfehlen und selbst gerne wiederkommen.

Wenn Sie als touristischer Akteur Hohe-Schrecke-Gastgeber werden wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Elisabeth Niekel vom Regionalmanagement Hohe Schrecke (Tel. 0361 600200-31; E-Mail: elisabeth.niekel@hohe-schrecke.de)

Nachfolgend sind die Kriterien aufgeführt, zu denen sich die Hohe-Schrecke-Gastgeber verpflichten. Die Basiskriterien umfassen dabei alle Betriebsarten, ergänzt werden sie durch die spezifischen Kriterien je nach Betriebsart.

Kriterien für Hohe-Schrecke-Gastgeber

Vorbemerkung
Hohe Schrecke-Gastgeber zeichnen sich durch festgelegte Qualitätskriterien aus. Diese gliedern sich in Basiskriterien und in zusätzliche spezifische Kriterien für Übernachtungs- und Gastronomiebetriebe.
Die Vereinigung der Hohe-Schrecke-Gastgeber ist eine Interessenvereinigung unter dem Dach des Vereins Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft e.V.
Der Begriff Gastgeber ist in diesem Zusammenhang als weit gefasster Begriff zu verstehen, nicht nur als „klassische“ Gastgeber (Beherbergung und Gastronomie). Auch Sehenswürdigkeiten, Museen, Naturführer etc. sind in dem Moment, in dem der Gast da ist und sie mit ihm zu tun haben, Gastgeber im weiteren Verständnis. Gastgeber sind also all diejenigen, die „am Gast“ sind.

Basiskriterien
1. Lage in einer Anrainerkommune des Waldgebietes Hohe Schrecke bzw. maximal 10 km davon entfernt. Damit können auch Betriebe, die entlang des Unstrut- und Finnebahn-Radwegs und nicht direkt in bzw. angrenzend an die Hohen Schrecke liegen, Hohe-Schrecke-Gastgeber werden.
2. Integration des Hohe-Schrecke-Logos auf eigener Webseite und/oder in eigenen Prospekten sowie sichtbar im oder am Haus (z.B. gerahmt an der Wand, Aufkleber, Hinweis bei Inforegal, Aufsteller auf der Theke etc.) gemäß der Markensatzung Hohe Schrecke
3. Auf der eigenen Webseite (sofern vorhanden) Verlinkung zu www.hohe-schrecke.de mit entsprechendem Hinweis bzw. Einleitungstext (Vorlage wird über den Verein Hohe Schrecke zur Verfügung gestellt).
4. Auskunftsfähig sein über die verschiedenen touristischen Angebote sowie aktuelle Veranstaltungen in der Region (anhand der Hohe-Schrecke-Erlebniskarte, des Hohe-Schrecke-Veranstaltungskalenders, einer Wanderkarte etc.)
5. Auslage bzw. Verteilung von aktuellem Prospektmaterial über die Hohe Schrecke an die Gäste
6. Auf der eigenen Webseite (sofern vorhanden) mindestens drei weitere Partner/Angebote aus der Region kommunizieren, inkl. Verlinkung.
7. Allgemein auf Nachhaltigkeit und umweltfreundliches Wirtschaften achten. Dies kann beispielsweise durch folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
a. bei Übernachtungs- und Gastronomiebetrieben: z.B. keine Einweg- und Portionsverpackungen, „grüner“ Stromanbieter (aus erneuerbaren Energiequellen), Druck von Hausprospekten oder anderen Flyern auf Recyclingpapier, o.ä.
b. bei Programmanbietern: z.B. Druck von Flyern auf Recyclingpapier, o.ä.
c. bei touristischen Einrichtungen/Sonstigen: z.B. „grüner“ Stromanbieter (aus erneuerbaren Energiequellen), Druck von Flyern auf Recyclingpapier, o.ä.
8. An mindestens einem Hohe-Schrecke-Gastgeber-Treffen sowie an einer Weiterbildungs-/Qualifizierungsmaßnahme (z.B. Tourismusstammtisch, Touristikertour oder über die TTG angebotene Seminare) pro Jahr teilnehmen.
9. Jährlich eine Checkliste zur Überprüfung der Kriterien per Selbstauskunft ausfüllen.
10. Durch Entrichtung des Marketingbeitrags gemeinsame Werbemaßnahmen der Hohe-Schrecke-Gastgeber finanzieren (z.B. Gastgeberverzeichnis, Postkarten, Anzeigenschaltungen, Give-Aways, Messeteilnahmen, …). Über die Verwendung des Marketingbeitrags entscheiden die Hohe-Schrecke-Gastgeber zusammen.
11. Mitglied im Verein Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft e.V. sein oder werden.

Spezifische Kriterien

Übernachtungsbetriebe
1. Klassifiziert nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) oder des DEHOGA.
2. Wenn mit Frühstück: mindestens drei regionale Produkte anbieten (z.B. Brot, Honig, Marmelade, Wurst, Saft, Kräutertee, …); Regional meint hier Produkte, deren Rohstoffe aus den Landkreisen Sömmerda oder Kyffhäuser stammen und hier hergestellt wurden.
3. Wenn mit Frühstück, dann möglichst auf Wunsch auch Angebot von Lunchpaketen für die Übernachtungsgäste (insbesondere Wanderer, Radfahrer; Zusammenstellung des Lunchpaketes nach Verfügbarkeit).
4. Verleih von Wanderausrüstung an die Gäste (z.B. Nordic-Walking-Stöcke, Rucksäcke, Picknickdecke, …)
5. Informationen zu Schlechtwetterangeboten bereithalten (z.B. Broschüren zu Thermen, Museen, Städten im Umkreis, …)
6. Service für Wanderer und Radfahrer, z.B. folgende: Trockenmöglichkeit für Outdoorbekleidung; Abtropfschale für Wanderschuhe; Unterstellmöglichkeit für Fahrräder; Bereithalten einer kleinen Wanderapotheke: Pflaster, Blasenpflaster; Hilfsmittel zum Entfernen von Zecken (Zeckenkarte/Zeckenzange).

Gastronomiebetriebe
1. Bevorzugte Verarbeitung von regionalen Produkten. Regional meint hier Produkte, deren Rohstoffe aus den Landkreisen Sömmerda und Kyffhäuser stammen und hier hergestellt wurden.
2. Mindestens zwei spezielle Hohe-Schrecke-Gerichte (mit Fleisch/Fisch; vegetarisch), bei denen die Basiszutat aus dem Projektgebiet stammt (Basiszutaten können sein: Fleisch, Eier, Milchprodukte, Gemüse, Obst). Nennung des jeweiligen Erzeugers bei den Hohe-Schrecke-Gerichten in der Speisekarte.
3. Regionales Getränkeangebot: Säfte aus dem Projektgebiet; Mineralwasser aus Thüringen, Biere/Wein bevorzugt aus einem Umkreis von maximal 100km.
4. Verzicht auf den Einsatz von Fertigprodukten, Geschmacksverstärkern, Imitaten.
5. Service für Wanderer und Radfahrer: Kostenloses Auffüllen der Getränkeflasche mit Leitungswasser.
6. Integration einer Infoseite über das Naturschutzgroßprojekt in der Speisekarte (Text- und Bildmaterial durch den Verein Hohe Schrecke zur Verfügung gestellt).

Staffelung Marketingbeiträge (jährlicher Betrag):
Übernachtungsbetriebe bis 25 Betten: 75,-€
Übernachtungsbetriebe über 25 Betten: 100,-€
Gastronomiebetriebe bis 30 Sitzplätze: 75,-€
Gastronomiebetriebe über 30 Sitzplätze: 100,-€
Programmanbieter: 50,-€
Touristische Einrichtungen/Sonstige: 75,-€
Die Verwendung der Mittel aus den Marketingbeiträgen wird durch die Hohe-Schrecke-Gastgeber gemeinschaftlich festgelegt.

Braunsroda, 28.08.2015

 
Projekt Hängebrücke

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